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Steurtermine
Januar 10 @ 8:00 am - Januar 13 @ 5:00 pm
- •Fälligkeit der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember 2024.
- •Ebenfalls fällig sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchenlohnsteuer (evangelisch und katholisch), wenn diese monatlich abzuführen sind.
- •Es gilt eine Zahlungsschonfrist bis zum 13. Januar 2025, allerdings nur bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren (nicht bei Barzahlungen oder Schecks).